Light im Wellness-Lexikon

Schon seit einigen Jahren werden viele Lebensmittel mit dem Zusatz „Light“ versehen. Dieser Begriff ist zwar aus dem Englischen mit „leicht“ zu übersetzen, allerdings wird in Verbindung mit den Light-Produkten oftmals nicht sehr genau definiert. Viele Menschen gingen zuerst davon aus, dass es sich bei den Light-Produkten um kalorienreduzierte Kost handelt. Da der Begriff „Light“ aber nicht vom Gesetzgeber her definiert wurde, findet man die Bezeichnung auch auf Produkten, die auf übermäßig viel Fettanteile verzichten. Gleiches gilt für Produkte mit weniger Zucker , weniger Koffein und sogar auf Mineralwasser-Produkten. Hierbei steht der Begriff zum Beispiel einfach nur für weniger Kohlensäure. Selbst alkoholische Getränke kann man mit dem Zusatz „Light“ erhalten, diese enthalten dann einen geringen Alkoholwert. Seit Beginn des Jahres 2007 gilt zumindest für Zigaretten ein Verbot der Bezeichnung „Light“, die hier auf weniger Nikotin hindeutete. Aus ernährungstechnischer Hinsicht werden diese Produkte oftmals stark kritisiert, da sie dem Endverbraucher vorgaukeln, sich gesund zu ernähren, da sie sich für fett- und kalorienarme Produkte entscheiden, und somit auch größere Mengen der Produkte zu sich nehmen könnten. Die Meinung, dass der in den Produkten verwendete Süßstoff - als Ersatz für Zucker - den Appetit anregen soll, ist mittlerweile widerlegt worden.


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